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Bitte nicht füttern!

Ein hochbristantes Thema möchten wir in dieser Rubrik näher beleuchten, weil uns das Wohl unserer Tiere sehr am Herzen liegt - das unerlaubte Füttern der Zoo- und Wildgattertiere durch Besucher.

Viele Besucher von Tierpark und Wildgatter Chemnitz füttern die Zoo- und Wildtiere beider Einrichtungen. Weil sie denken, den Tieren (und dem Zoo) Gutes zu tun, weil sie die Tiere aktivieren möchten, weil sie glauben, durch das Entrichten des Eintrittes ein Anrecht darauf zu haben, weil sie Spass haben wollen.

Grundsätzlich sollte man keine fremden Tiere ohne Wissen und Erlaubnis des Besitzers bzw. Halters füttern, egal ob im Zoo, im Wildpark, auf der Koppel des Bauern, auf dem Teich oder über den Gartenzaun des Nachbarn.

Jedes Individuum hat seinen Speiseplan, der in Quantität und Qualität des Futters ausgewogen ist, und jede Abweichung kann schädlich sein. Verdauungsstörungen, Verfettung, Verhaltensabweichungen, Misslingen therapeutischer Fütterung etc. sowie auch die Irritation des Halters (warum frisst mein Tier heute nicht?) sind die Folge. Im schlimmsten Fall werden die Tiere krank oder sterben gar durch das für sie falsche oder zu reichliche Futter.

Gerade im Herbst verlocken Eicheln und Kastanien zum Füttern. Für die exotischen Bewohner des Zoos sind Eicheln und Kastanien nicht das richtige Futter. Es kann bei dem großen Bestand an Eichen im Zoo nicht verhindert werden, dass Eicheln in die Gehege fallen, aber jede zusätzliche Eichel von außen ist eine zu viel. Auch wenn die Früchte auf dem Weg vor dem Gehege liegen!

Es wird in der Besucherordnung der jeweiligen Einrichtung auf das generelle Fütterungsverbot (Ausnahme Pellets aus Futterautomaten an die entsprechenden Tiere) hingewiesen. Der Besucher erkennt mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Betreten der Einrichtung die Besucherordnung an. Vielfältige Hinweise, auch mit Piktogrammen, finden sich zudem im Gelände.

Beim Zuwiderhandeln gegen das Fütterungsverbot wird gegen die Besucherordnung verstoßen, was einen Verweis aus dem Gelände bis hin zum Hausverbot nach sich ziehen kann. Kommt ein Tier zu Schaden, kann der Verursacher für eine Sachbeschädigung (Tiere gelten als Sachen) haftbar gemacht werden. Liegt eine versuchte oder fahrlässige Tierquälerei oder sonstige Tiermisshandlung vor, wird diese nach dem Tierschutzgesetz geahndet.

Daher sollte sich jeder einzelne Besucher sehr gut überlegen, was sein Handeln für Konsequenzen haben könnte.

Man sollte also das Füttern der Tiere grundsätzlich den Tierpflegern überlassen. Diese durchlaufen eine anspruchsvolle dreijährige Ausbildung, die unglaublich vielfältig ist. Sie wissen also, was ihre Schützlinge fressen dürfen und wie viel davon gesund ist und ob vielleicht der Tierarzt eine Diät verordnet hat.

Und wer dem Tierpark oder Wildgatter etwas Gutes tun möchte hat, wie auf dieser Seite beschrieben, viele Möglichkeiten.