Informationen
schließen

Besuch planen

Sie wollen das Wildgatter besuchen?

Das freut uns.

Auf dieser Seite finden Sie alle dafür notwendigen Informationen.

Die Öffnungszeiten können bei extremen Witterungsereignissen abweichen. Wir informieren darüber auf unserer Homepage und über die Medien.

Beachten Sie bitte auch immer, dass Sie mit dem Erwerb einer Eintrittskarte die Hausordnung des Wildgatters anerkennen!

Ganz wichtig - jegliches Füttern der Tiere ist untersagt. Eine Ausnahme stellen die Futterautomaten dar, deren Inhalt aber auch nur an die vorgesehenen Empfänger verfüttert werden darf. 

Wir wünschen Ihnen viel Freude im Wildgatter und neben interessanten Erlebnissen auch viele neue Erkenntnisse über die Tierwelt Europas.

Öffnungszeiten Wildgatter

November bis Februar

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

März und Oktober

09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

April bis September

09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

24. und 31.12.

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Letzter Einlass jeweils eine Stunde vor Schließung

Am Ostersonntag öffnet das Wildgatter erst um 10:00 Uhr.

Preise und Tickets Wildgatter

Einzeleintritt

Erwachsene

3,00 €

Ermäßigte

(Kinder ab 3 Jahre bis Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Chemnitzpassinhaber)

2,00 €

Frei

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Kinder ab 3 Jahre bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Chemnitzpass, Begleitpersonen von Kindergruppen und Schulklassen, Begleiter von Schwerbehinderten (Voraussetzung: eine Begleitperson, Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis)

 

 

Gruppeneintritt (ab zehn Personen)

Erwachsene

2,00 €

Kinder

1,00 €

 

Kombikarten für Tierpark und Wildgatter


Tages-Kombikarte

Erwachsene

7,00 €

Ermäßigte

Kinder ab 3 Jahre bis Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Chemnitzpassinhaber

4,00 €

Familie

max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

15,00 €

Jahres-Kombikarte

Familie

max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

75,00 €

 

Keine Annahme von 200- und 500-Euro-Scheinen möglich

Kartenzahlung erwünscht

Anreise Wildgatter

Das Wildgatter ist nur zu Fuss zu erreichen, es ist keine direkte Zufahrt möglich!

Anreise mit CVAG planen Anreise mit VMS planen

Mit Straßenbahn und Bus

Von der Zentralhaltestelle mit der Straßenbahnlinie 1 in Richtung Schönau bis zur Endhaltestelle SCHÖNAU; weiter mit den Linien 42 bis Haltestelle GRÜNAER STRASSE oder 253 bis Haltestelle THOMAS-MÜNZER-HÖHE, dann zu Fuß jeweils 900 m bis zum Eingang Wildgatter.

Mit dem Auto

Aus der Stadtmitte kommend auf der Zwickauer Straße stadtauswärts, an der Kreuzung Zwickauer Straße/Oberfrohnaer Straße/Jagdschänkenstraße rechts in die Oberfrohnaer Straße einbiegen, bis zur Burg Rabenstein. Von hier sind es ca. 900 m zu Fuß bis zum Wildgattereingang.

A 72: Ausfahrt Chemnitz - Süd, B 173 (Neefestraße) Richtung Oberlungwitz, rechts auf die Jagdschänkenstraße, weiter über die Kreuzung geradeaus in die Oberfrohnaer Straße bis Burg Rabenstein.

A 4: Ausfahrt Limbach - Oberfrohna, BS 244 (Oberfrohnaer Straße) Richtung Chemnitz, bis zur Burg Rabenstein.

Parkmöglichkeit besteht auch am Parkplatz an der Grünaer Straße.

Service Wildgatter

Im Wildgatter gibt es keine Gastronomie, nur Getränke- und Snackautomaten. Beachten Sie bitte, dass diese nicht vom Tierpark selbst, sondern von einem Pächter betrieben werden. Reklamationen müssen direkt an den Pächter gerichtet werden.

Toiletten befinden sich im Eingangsbereich. Es steht eine barrierefreie Toilette zur Verfügung.

Die Wege sind Waldwege. Die Hauptwege können auch von Kinderwagen, Rollstühlen und ähnlichem befahren werden, für die Nebenwege und den Pfad durch das Damwildgehege empfiehlt sich das nicht.

Die Aussichtsplattformen sind nur über Treppen erreichbar. Die Tiere sind aber auch von den Wegen aus zu sehen.

Bollerwagen stehen derzeit nicht zur Verfügung.

 

Wildgatterordnung

Mit dem Kauf der Eintrittskarte erkennt der Besucher die nachfolgenden Bestimmungen verbindlich an.

1.  Im gesamten Bereich Wildgatter ist jeglicher Umgang mit Feuer, offenem Licht und Rauchen verboten. Dies gilt auch für Schutzhütten und Sitzgruppen.

2.  Das Füttern der Tiere ist nicht gestattet. Ausnahme: das Spezialfutter aus den Automaten für Hirsche und Mufflons.

3.  Das Mitbringen von Hunden ist nur an der kurzen Leine erlaubt.

4.  Lärmen, Necken und Belästigen der Tiere ist verboten. Es ist untersagt, Gegenstände in die Gehege zu werfen.

5.  Es handelt sich um Wildtiere. Vermeiden Sie Unfälle, indem Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu den Begrenzungen der Gehege einhalten und die Tiere nicht berühren. Absperrungen und Einzäunungen dürfen nicht überstiegen werden. Bedenken Sie immer: Jedes Tier kann beißen!

6.  Das Mitnehmen von Fahrrädern, E-Rollern und Skateboards in das Gelände ist nicht  gestattet.

7.  Das Betreten von Schaukanzeln, Aussichtsplattformen und die Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.

8.  Abfälle aller Art dürfen nur in die dafür bereitgestellten Behälter geworfen werden.

9.  Beschädigungen bzw. Abreißen von Pflanzen, Sträuchern und Bäumen sind zu unterlassen.

10. Personen unter 14 Jahren dürfen das Wildgatter nur in Begleitung aufsichtspflichtiger Erwachsener betreten. Eltern haften für ihre Kinder.

11. Der Aufenthalt im Gelände ist nur bis zur Schließzeit gestattet.

12. Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Besucherordnung entstehen. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Besucherordnung entstehen.

13. Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.

14. Verstöße gegen die Besucherordnung können einen Verweis aus dem Wildgatter sowie bei wiederholtem Auftreten ein Hausverbot zur Folge haben. Die Mitarbeiter sind berechtigt, Personen, die durch ihr Verhalten sich, andere und die Tiere gefährden (z. B. stark angetrunkene Personen), aus dem Gelände zu verweisen. Das Eintrittsgeld kann in solchen Fällen nicht erstattet werden.

15. Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Wildgatters verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wird bei Kontrollen festgestellt, dass ein Besucher den Eintrittspreis nicht ordnungsgemäß entrichtet hat, kann er durch das Personal aus dem Wildgatter verwiesen werden.

16. Zuwiderhandlungen können zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt im Wildgatter Oberrabenstein!

Regeln für den Besuch mit Hund

Liebe Hundebesitzer,

um die Wildtiere nicht zu beunruhigen und den Wildgatterbesuch für alle Besucher angenehm zu gestalten, beachten Sie bitte folgende Regeln:

► Führen Sie den Hund grundsätzlich immer an der kurzen Leine, binden Sie ihn nirgendwo an und lassen Sie ihn nie unbeaufsichtigt.

► Hunde dürfen nicht mit in das Damhirschgehege und auf den Spielplatz genommen werden, auch nicht in Taschen oder ähnlichen Behältern.

► Hunde dürfen nicht auf oder hinter Absperrungen, das gilt auch für Kniezäune.

► Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund keine Wildtiere, Besucher und andere Hunde belästigt und sich ruhig verhält.

► Bitte halten Sie das Gelände sauber und entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes in jedem Fall.

► Als Halter haften Sie für Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind.

► Der Tierpark behält es sich vor, aus Sicherheitsgründen bei einigen Hunden das Tragen eines Maulkorbes zu verlangen sowie Hunden, von denen nach Beurteilung durch Mitarbeiter eine Gefahr für die Besucher und die Tiere ausgehen kann, den Wildgatterbesuch nicht zu gestatten.

► Bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln können Sie und Ihr Hund vom Wildgatterbesuch ausgeschlossen werden.