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Sie wollen den Tierpark besuchen?

Das freut uns.

Auf dieser Seite finden Sie alle dafür notwendigen Informationen.

Die Öffnungszeiten können bei extremen Witterungsereignissen abweichen. Wir informieren darüber auf unserer Homepage und über die Medien.

Beachten Sie bitte auch immer, dass Sie mit dem Erwerb einer Eintrittskarte die Hausordnung des Tierparks anerkennen!

Ganz wichtig - jegliches Füttern der Tiere ist untersagt. Eine Ausnahme stellen die Futterautomaten (Ententeich und Streichelzoo/Hausziegen) dar, deren Inhalt aber auch nur an die vorgesehenen Empfänger verfüttert werden darf. 

Wir wünschen Ihnen viel Freude im Tierpark und neben interessanten Erlebnissen auch viele neue Erkenntnisse über die Tierwelt der Erde.

Öffnungszeiten Tierpark

November bis Februar

09:00 Uhr bis 16:00 Uhr

März und Oktober

09:00 Uhr bis 17:00 Uhr

April bis September

09:00 Uhr bis 19:00 Uhr

24. und 31.12.

09:00 Uhr bis 14:00 Uhr

Letzter Einlass jeweils eine Stunde vor Schließung

Die Tierhäuser und der Streichelzoo schließen eine Viertelstunde vor dem Ende der Besuchszeit.

Preise und Tickets Tierpark

Einzeleintritt

Erwachsene

6,00 €

Ermäßigte

(Kinder ab 3 Jahre bis Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Chemnitzpassinhaber)

3,00 €

Frei

Kinder bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres, Kinder ab 3 Jahre bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres mit Chemnitzpass, Begleitpersonen von Kindergruppen und Schulklassen, Begleiter von Schwerbehinderten (Voraussetzung: eine Begleitperson, Merkzeichen „B“ im Schwerbehindertenausweis)

 

 

Gruppeneintritt (ab zehn Personen)

Erwachsene

4,00 €

Kinder

1,50 €

 

Familienkarten

Familie klein

1 Erwachsene/r mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

9,00 €

Familie groß

2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

13,00 €

 

Jahreskarten

Erwachsene

30,00 €

Ermäßigte

Kinder ab 3 Jahre bis Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Chemnitzpassinhaber

15,00 €

Familie

max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

60,00 €

 

Kombikarten für Tierpark und Wildgatter


Tages-Kombikarte

Erwachsene

7,00 €

Ermäßigte

Kinder ab 3 Jahre bis Vollendung des 16. Lebensjahres, Schüler, Studenten, Auszubildende, Wehrdienst- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Chemnitzpassinhaber

4,00 €

Familie

max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

15,00 €

Jahres-Kombikarte

Familie

max. 2 Erwachsene mit zur Familie gehörenden Kindern bis Vollendung des 16. Lebensjahres

75,00 €

Kartenzahlung erwünscht

Keine Annahme von 200- und 500-Euro-Scheinen möglich

 

Anreise Tierpark

Wir empfehlen die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Bei starkem Besucheraufkommen stehen nicht genügend Parkplätze zur Verfügung!

Anreise mit CVAG planen Anreise mit VMS planen

Mit Straßenbahn und Bus

Von der Zentralhaltestelle mit der Straßenbahnlinie 1 in Richtung Schönau bis zur Endhaltestelle SCHÖNAU; weiter mit der Linie 41 (bzw. 126, 152, 251, 253) bis zur Haltestelle BRAUEREI REICHENBRAND. Von dort weiter rechts abbiegend durch den Rosenweg, ca. acht Minuten bis zum Eingang. Vom Hauptbahnhof (über Zentralhaltestelle) verkehrt die Buslinie 32 bis zur Haltestelle AM UNRITZBACH. Von hier durch den Park am Pelzmühlenteich zum Eingang sind es ca. zehn Minuten. Eine weitere Möglichkeit besteht mit der Buslinie 43, die als Ringlinie im Süden der Stadt verkehrt, ohne das Zentrum zu tangieren. Hier empfiehlt es sich, an der Endhaltestelle RABENSTEIN TIERPARK auszusteigen und durch den Park am Pelzmühlenteich zum Tierparkeingang zu laufen (ca. zehn Minuten).

Mit der Deutschen Bahn

Auf der Strecke Dresden-Zwickau bis zum Haltepunkt SIEGMAR fahren. Nach Verlassen des Bahnhofs stadtauswärts gehen und die Zwickauer Straße und die Oberfrohnaer Straße überqueren. Gehen Sie dann weiter auf der Zwickauer Straße in Richtung Eisenbahnbrücke. Kurz vor der Brücke rechts in die Nevoigtstraße einbiegen. Nach ca. 400 m liegt der Eingang auf der rechten Straßenseite

Mit dem Auto

Aus der Stadtmitte kommend auf der Zwickauer Straße stadtauswärts, nach der Kreuzung Zwickauer Straße/Oberfrohnaer Straße/Jagdschänkenstraße vor der Eisenbahnbrücke rechts in die Nevoigtstraße einbiegen. Kurz danach befindet sich links der kostenfreie Parkplatz, der Eingang zum Tierpark ist dann ca. 200 m weiter auf der rechten Straßenseite. Die Parkflächen sind begrenzt. 

Als weitere Parkmöglichkeiten können der Parkplatz des DRK-Krankenhauses an der Unritzstraße (am Wochenende kostenfrei, die Ticketfreischaltung des Parktickets kann an der Tierparkkasse vorgenommen werden) sowie die Parkflächen an der Sparkasse (Zufahrt über die Zwickauer Straße, an Sonn- und Feiertagen kostenfrei) und der Parkplatz des Simmel-Einkaufsmarktes (Zufahrt über die Zwickauer Straße, an Sonn- und Feiertagen kostenfrei) genutzt werden.

A 72: Ausfahrt Chemnitz - Süd, B 173 (Neefestraße) Richtung Oberlungwitz, rechts auf die Jagdschänkenstraße, links auf die Zwickauer Straße; gleich wieder rechts in die Nevoigtstraße. A 4: Ausfahrt Limbach - Oberfrohna, BS 244 (Oberfrohnaer Straße) Richtung Chemnitz, rechts auf die Zwickauer Straße; gleich wieder rechts in die Nevoigtstraße.

 

Service Tierpark

Im Tierpark gibt es Imbissmöglichkeiten. Beachten Sie bitte, dass diese nicht vom Tierpark selbst, sondern von einem Pächter betrieben werden. Der Tierpark kann keine Auskunft zu den Öffnungszeiten oder dem Angebot geben. Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Homepage des Pächters unter https://futterkrippe-tierpark.de/.

Der Tierpark hat zwei Toilettenanlagen, eine im Tropenhaus und eine bei den Katzenanlagen/Imbiss. In beiden gibt es eine rollstuhlgerechte Toilette mit Wickeltisch.

Die Wege im Tierpark sind größtenteils befestigt und auch für Rollstuhlfahrer geeignet. Hier ist allerdings zu beachten, dass es viele Steigungen gibt, teilweise über 6 %.

Die Aussichtsplattformen sind nur über Treppen erreichbar. Die Tiere sind aber auch von den Wegen aus zu sehen.

Es steht ein Leihrollstuhl zur Verfügung, der im Vorfeld reserviert werden muss.

Hölzerne Bollerwagen (gegen Gebühr und Pfand, Rückgabe VOR Schließung der Kasse) sind ebenfalls vorhanden.

Es existieren drei Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen am Anfang des barrierefreien Weges zur Kasse (an der Nevoigtstraße).

Tierparkordnung

Mit dem Kauf der Eintrittskarte und dem Betreten des Tierparks erkennt der Besucher die nachfolgenden Bestimmungen verbindlich an!

 1.     Das Füttern der Tiere ist ausdrücklich verboten! Ausnahme: Ziegen/Enten mit dem jeweiligen Spezialfutter aus den Automaten am Streichelzoo/Ententeich

 2.    Vermeiden Sie Unfälle, indem Sie einen entsprechenden Sicherheitsabstand zu den Begrenzungen der Gehege einhalten. Es ist verboten, die Tiere zu berühren (Ausnahme: Tiere im Kontaktbereich des Streichelzoos). Bleiben Sie auf den Besucherwegen. Absperrungen und Einzäunungen dürfen nicht überstiegen werden. Setzen Sie Ihre Kinder nicht auf Gehegebegrenzungen! Bedenken Sie immer: Jedes Tier kann beißen!

 3.    Lärmen, Necken und Belästigen der Tiere ist verboten. Klopfen Sie nicht an Scheiben und Gehegebegrenzungen. Es ist untersagt, Gegenstände in die Gehege zu werfen.

 4.     Außer Hunden (siehe Regeln für den Besuch mit Hund) dürfen keine Tiere mit in den Tierpark gebracht werden.

 5.    In den Gebäuden und in den Tiergehegen herrscht Rauchverbot.

 6.    Das Betreten von Schaukanzeln, Aussichtsplattformen und die Benutzung der Spielgeräte geschieht auf eigene Gefahr.

 7.     Helfen Sie mit, den Park sauber zu halten. Abfälle bitte in die dafür bereitgestellten Behälter werfen.

 8.     Fahrräder, E-Roller und Skateboards dürfen nicht mit den Park gebracht werden. Bezüglich Laufrädern u. Ä. obliegt es dem Personal, je nach Besucherdichte die Mitnahme zu untersagen.

 9.     Beschädigungen von Grünanlagen, Sträuchern und Bäumen ist zu unterlassen.

 10.   Der Aufenthalt im Gelände ist nur bis zur Schließzeit gestattet.

 11.   Personen unter 14 Jahren dürfen den Tierpark nur in Begleitung aufsichtspflichtiger  Erwachsener betreten. Eltern haften für ihre Kinder.

 12.  Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Besucherordnung entstehen. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Besucherordnung entstehen.

 13.  Den Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten. Verstöße gegen die Besucherordnung können einen Verweis aus dem Tierpark sowie bei wiederholtem Auftreten ein Hausverbot zur Folge haben. Die Mitarbeiter sind berechtigt, Personen, die durch ihr Verhalten sich, andere und die Tiere gefährden (z. B. stark angetrunkene Personen), aus dem Park zu verweisen. Das Eintrittsgeld kann in solchen Fällen nicht erstattet werden.

 14.  Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Mit Verlassen des Tierparks verliert die Eintrittskarte ihre Gültigkeit. Wird bei Kontrollen festgestellt, dass ein Besucher den Eintrittspreis nicht ordnungsgemäß entrichtet hat, kann er durch das Personal aus dem Tierpark verwiesen werden.

 15.   Zuwiderhandlungen können zivil- und/oder strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Regeln für den Besuch mit Hund

Liebe Hundebesitzer,

um die Zootiere nicht zu beunruhigen und den Zoobesuch für alle Besucher angenehm zu gestalten, beachten Sie bitte folgende Regeln:

► Pro erwachsenen Besucher darf nur ein Hund mitgeführt werden.

► Führen Sie den Hund grundsätzlich immer an der kurzen Leine, binden Sie ihn nirgendwo an und lassen Sie ihn nie unbeaufsichtigt.

► Hunde dürfen nicht in die Tierhäuser, in begehbare Gehege und auf Spielplätze, auch nicht in Taschen oder ähnlichen Behältern.

► Hunde dürfen nicht auf oder hinter Absperrungen, das gilt auch für Kniezäune.

► Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Hund keine Zoo- und Wildtiere, Besucher und andere Hunde belästigt und sich ruhig verhält.

► Bitte halten Sie den Zoo sauber und entfernen Sie die Hinterlassenschaften Ihres Hundes in jedem Fall. Kotbeutel erhalten Sie kostenfrei an der Kasse.

► Als Halter haften Sie für Schäden, die durch Ihren Hund entstanden sind.

► Der Tierpark behält es sich vor, aus Sicherheitsgründen bei einigen Hunden das Tragen eines Maulkorbes zu verlangen sowie Hunden, von denen nach Beurteilung durch Tierparkmitarbeiter eine Gefahr für die Besucher und die Tiere ausgehen kann, den Zoobesuch nicht zu gestatten.

► Bei Verstoß gegen die Verhaltensregeln können Sie und Ihr Hund vom Zoobesuch ausgeschlossen werden.